FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Seit dem 29. Juni 2023 ist die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen und Ausführen von bestimmten Rohstoffen und Erzeugnissen, die mit Entwaldung und Waldschädigung (EUDR, 2023/1115) verknüpft sind, in der EU in Kraft. Diese Regelung ersetzt per 30. Dezember 2024 die EUTR (das Pendant zur HHV) innerhalb der EU. Davon sind auch Schweizer Unternehmen die Rohstoffe und Produkte/Erzeugnisse in die EU exportieren direkt betroffen (Holz/Holzprodukte, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk, Rind).

Die EU-Kommission hat zu dieser neuen Reglung ein Dokument mit Fragen und Antworten veröffentlicht.

FAQ der EU-Kommission: FAQ – Deforestation Regulation_(pdf)

Eine Übersetzung der FAQ ins Deutsche findet sich auf der Webseite der zuständigen Behörde in Deutschland (BLE): BLE – Entwaldungsfreie Produkte – FAQ’s der EU-Kommission zur EUDR

EUDR Text: Verordnung (EU) 2023/ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (pdf)

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